Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma officeXmedia GmbH

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma officeXmedia GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Unterzeichnung, Entgegennahmen der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma officeXmedia GmbH diese schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsschluß

a) Der Kunde ist an die von ihm unterzeichnete Bestellung einen Monat lang gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn die officeXmedia GmbH innerhalb der einmonatigen Bindungsfrist entweder das Zustandekommen des Vertrages durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder den Vertragsgegenstand innerhalb der einmonatigen Bindungsfrist an den Kunden ausliefert (hierbei genügt es, daß die Firma officeXmedia GmbH den Vertragsgegenstand dem Kunden zur Entgegennahme andient). Ist vereinbart, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden abgeholt werden soll, so genügt für das Zustandekommen des Vertrages die Benachrichtigung des Kunden durch die Firma officeXmedia GmbH, daß der Vertragsgegenstand zur Abholung bereitsteht. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, wird für den Kunden jeweils widerleglich vermutet, die maßgebliche Auftragsbestätigung erhalten bzw. den Vertragsgegenstand angedient bekommen zu haben, sofern die Firma officeXmedia GmbH schlüssig hinsichtlich Zeit und Ort darlegt, die Auftragsbestätigung abgesandt bzw. den Vertragsgegenstand angedient zu haben.

b) Der Vertreter bzw. die Verkaufsangestellten, Mitarbeiter und Subunternehmer der Firma officeXmedia GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 3 Preise

Maßgebend sind die in der Bestellung und in der Auftragsbestätigung der Firma officeXmedia GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden, falls nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

a) Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Maßgebend für vereinbarte fixe Liefertermine ist die schriftliche Auftragsbestätigung.

b) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma officeXmedia GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw. - auch wenn sie bei Lieferanten der Firma officeXmedia GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma officeXmedia GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma officeXmedia GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

c) Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

d) Sofern die Firma officeXmedia GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Nettorechnungswertes für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma officeXmedia GmbH.

e) Die Firma officeXmedia GmbH ist, sofern technisch möglich, zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Hierbei ist es jedoch möglich, dass mehrmalig Versandkosten anfallen

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma officeXmedia GmbH verlassen hat, gleichviel, ob die Firma officeXmedia GmbH die Versand- und/oder Transportkosten vertraglich übernommen hat oder nicht.

§ 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur, wenn die vom Kunden behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Gelieferte Ware gilt bis zur vollständigen Bezahlung als Leihgabe der Firma officeXmedia GmbH. Im Falle der Insolvenz bzw. Einbehaltung/Nichtbegleichung von offenen Rechnungsbeträgen hat die Firma officeXmedia GmbH jederzeit die Möglichkeit die gelieferte Ware wieder einzuziehen und den beglichenen Betrag abzüglich Wertverlust, Zinsen, Bearbeitungsgebühren und sonstigen Unkosten.

§ 7 Haftungsbeschränkung

a) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma officeXmedia GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, aus Verzug, Unmöglichkeit oder wegen positiver Vertragsverletzung geltend macht, sofern Pflichten verletzt wurden, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderer Weise vertrauen durfte. Schadensersatzansprüche die durch Minderleistung oder Ausfall anfallen, können gegenüber der Firma officeXmedia GmbH nicht geltend gemacht werden, hierzu zählen u.a. auch EDV & Netzwerkausfall incl. allen dadurch entstandenen Verlusten/Unkosten, Erreichbarkeit von externen (Web-) Servern, Buchungs- und Kontierungsfehler, Datenverlust.

b) Der Kunde selbst trägt die Sorgfallspflicht für Urheber-, Lizenzrechte und Datensicherheit, auch dann, wenn die Firma officeXmedia GmbH Hard- und Software im Auftrag des Kunden installiert bzw. pflegt. Alle Lizenzbedingungen der Hard- & Softwareanbieter werden an den Kunden übertragen, auch wenn diese letztendlich durch die Firma officeXmedia GmbH bestätigt werden.

§ 8 Erfüllungsort

Für alle Lieferungen und Leistungen ist Kempten Erfüllungsort, es sei denn, der Kunde weist nach, daß sich aus besonderen Umständen ein anderweitiger Erfüllungsort ergibt.

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

a) Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma officeXmedia GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

b) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Streitigkeiten bis zu €5.000,-- Kempten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

c) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

II. Besondere Bestimmungen für Kaufverträge

§ 1 Gewährleistung

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Kauf von Neugeräten 12 Monate und bei Kauf von Gebraucht- und Vorführgeräten 6 Monate.

b) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der Firma officeXmedia GmbH bzw. des jeweiligen Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

c) Der Kunde muß der Firma officeXmedia GmbH Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang des Vertragsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma officeXmedia GmbH unverzüglich, das heißt innerhalb 1 Woche nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Eine Verletzung dieser sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht zieht einen Gewährleistungsausschluß nach sich.

d) Im Falle einer Mitteilung des Kunden, daß der Vertragsgegenstand nicht der Gewährleistung entspreche, kann die Firma officeXmedia GmbH nach ihrer Wahl verlangen, daß
da) der schadhafte Vertragsgegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Firma officeXmedia GmbH verschickt wird;

db) der Kunde den mangelhaften Vertragsgegenstand bereithält und ein Servicetechniker der Firma officeXmedia GmbH zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Kunde verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Kunden vorgenommen werden, kann die Firma officeXmedia GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei die anfallende Reisezeit und die Reisekosten nach den Standardsätzen der Firma officeXmedia GmbH vom Kunden gesondert zu bezahlen sind.

dc) sich der Kunde direkt an den (sofern vorhanden) Endkundensupport des Herstellers wendet

e) Die Firma officeXmedia GmbH kann zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.

f) Die Firma officeXmedia GmbH ist berechtigt, insgesamt 2 Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungsversuche zu unternehmen. Schlagen diese beiden Versuche nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bereits erbrachte Dienstleistungen bleiben davon unberührt.

g) Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen.

h) Gewährleistungsansprüche der Firma officeXmedia GmbH stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte der Firma officeXmedia GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und Leistungen der Firma officeXmedia GmbH und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die der Firma officeXmedia GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden entstanden sind oder künftig entstehen, verbleibt das Eigentum am Vertragsgegenstand bei der Firma officeXmedia GmbH. Eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden ist unzulässig. Die aus einem ungenehmigten Weiterverkauf, einer ungenehmigten Verpfändung oder einer ungenehmigten Sicherungsübereignung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber bis zur Höhe des Warenwertes an die Firma officeXmedia GmbH ab. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Firma officeXmedia GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen und zwar unter Angabe der vollständigen Adresse des Dritten. Mit Verzugseintritt, Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, des amtsgerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Nichteinlösen eines hingegebenen Schecks oder Wechsels tritt der Sicherungsfall ein, welcher die Firma officeXmedia GmbH zur sofortigen Rückholung des Vertragsgegenstandes berechtigt.

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